Maßnahmen treffen – das Testament und weitere Verfügungen

Zusätzlich zur Bestattungsvorsorge empfehlen sich weitere Maßnahmen, die Sie schon heute treffen können:

Testament

Mit Ihrem Testament sichern Sie Ihre persönlichen Wünsche zur späteren Erbverteilung ab. Denn ist später keines vorhanden, richtet sich diese nach der gesetzlichen Erbfolge:

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine aufschlussreiche Broschüre zu diesem Thema herausgebracht:

Broschüre Erben und Vererben

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine hilfreiche Maßnahme, um die eigenen Vorstellungen zur medizinischen Versorgung verbindlich festzuhalten. Dies ist vor allem wichtig für jene Notfälle, in denen über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werden muss. Hier sollten stets die persönlichen Wertvorstellungen zählen. Zudem bedeutet es eine große Erleichterung für Angehörige und Ärzte, wenn der Betroffene bereits vorsorglich eine Entscheidung getroffen hat, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Mehr dazu finden Sie hier:

Broschüre Patientenverfügung - BMJV

Vorsorgeverfügung

Für den Fall, dass Sie krankheits- oder unfallbedingt nicht in der Lage sind, sich um wichtige Schritte zu kümmern, ist es hilfreich, wenn eine Person Ihres besonderen Vertrauens in Ihrem Sinne handeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie ihr die Berechtigung dazu. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der folgenden Broschüre:

Broschüre Betreuungsrecht - BMJV

Organspendeausweis

Der Organspendeausweis bedeutet die Chance, etwas zurückzugeben und Personen in einer aussichtslosen gesundheitlichen Lage neue Hoffnung zu schenken. Inwieweit Sie Ihre Zustimmung zur Organspende erteilen oder sich auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken, liegt dabei ganz in Ihrem persönlichen Ermessen. Sie können Ihre Entscheidung auch jederzeit problemlos revidieren.

Weitere Infos und einen Vordruck zum Download finden Sie auf der folgenden Website:

Organspende - BMG

 

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zu Erbrecht und Testament sowie allen weiteren Vorsorgemaßnahmen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.